Gewährleistung
„Den richtigen Wert einer Ware erkennt man erst nach der Gewährleistungsfrist.“
Der Vorteil der Gewährleistung (umgangssprachlich nicht ganz korrekt oft als Garantie bezeichnet) ist, dass es nicht darauf ankommt, ob Ihr Vertragspartner Schuld an der mangelhaften Ware bzw. Arbeit hat oder nicht. Wichtig ist nur, dass die üblich vorausgesetzten oder vereinbarten Eigenschaften nicht gegeben sind.
Gemeinsam besprechen wir, ob es sich in Ihrem Fall um einen Mangel handelt, für den der Vertragspartner einstehen muss. Die Vorgehensweise ist ähnlich, egal ob es sich um ein Fahrzeug, ein Haus oder mangelhafte Bauleistungen handelt.
Unsere Expertise ermöglicht es uns oft Ihre Ansprüche auch dann durchzusetzen, wenn die Gewährleistung vertraglich ausgeschlossen wurde.
Fahrzeughandel
Einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit bildet die Vertretung und Beratung von Fahrzeughändlern und Gebrauchtwagenhändlern. Wir sehen uns als Partner […]
Erstgespräch
Im Rahmen des Erstgesprächs besprechen wir, ob ein rechtliches Vorgehen möglich und sinnvoll ist, samt Chancen und Risiken. Wir klären etwaige […]
Rechtsschutzversicherung
Auf Wunsch rechnen wir mit allen gängigen Rechtsschutzversicherungen ab. Dabei übernehmen wir auch gerne die Deckungsanfrage an die Rechtsschutzversicherung und […]