Urlaubsentgelt, Urlaubsgeld und Urlaubsersatzleistung: Was ist was?

Urlaubsentgelt, Urlaubsgeld und Urlaubsersatzleistung: Was ist was?

Urlaub ist die gesetzlich zustehende Freistellung von der Arbeit unter Beibehaltung des Entgeltanspruchs. Die Weiterbezahlung dieses Entgelts, obwohl wegen Urlaubs keine Arbeitsleistung erbracht wird, nennt man Urlaubsentgelt.

Das Urlaubsgeld (auch oft als Urlaubszuschuss oder Urlaubsbeihilfe bezeichnet) ist, ähnlich wie das Weihnachtsgeld, eine Sonderzahlung. Diese Sonderzahlungen werden in vielen Kollektivverträgen auch als 13. und 14. Gehalt bezeichnet.

Die Urlaubsersatzleistung ist die Abgeltung für erworbenen Urlaubsanspruch, der wegen der Beendigung des Dienstverhältnisses nicht mehr wahrgenommen werden kann. Da es nach dem Willen des Gesetzgebers ist, dass Urlaub zur Erholung in Freizeit verbraucht wird, darf die Urlaubsersatzleistung nicht während eines aufrechten Dienstverhältnisses ausbezahlt werden, sondern erst nach dessen Beendigung. Der nicht in Anspruch genommene Urlaub wird somit am Ende des Dienstverhältnisses als Urlaubsersatzleistung ausgezahlt. Bei einem schwankenden Beschäftigungsausmaß oder sich ändernder Teilzeitbeschäftigung ist für die Berechnung der Urlaubsersatzleistung in der Regel das zuletzt gültige Beschäftigungsausmaß ausschlaggebend.

Bezüglich des Urlaubsentgelts bei Dienstverhältnissen, die ausschließlich ein fixes Entgelt vorsehen, ist die Berechnung einfach: Das Gehalt wird quasi weitergezahlt. Wie gestaltet sich jedoch die Situation, wenn eine Mitarbeiterin von Monat zu Monat unterschiedliche Provisionen erhält? Wenn kein anderer Beobachtungszeitraum vorgesehen ist, insbesondere in verschiedenen Kollektivverträgen, wird in der Regel der Durchschnitt der letzten 13 Wochen bzw. des letzten Quartals als Berechnungsgrundlage für die Provision herangezogen.

Weitere Beiträge

Augen auf bei Gebrauchtwagenkauf

Augen auf bei Gebrauchtwagenkauf

Beim Kauf eines Gebrauchtwagens – egal ob vom Händler oder von einer Privatperson – ist man gut beraten, sich das Fahrzeug eingehend anzusehen und durchaus kritisch mit den Angaben des Verkäufers umzugehen. Mängel, die ins Auge fallen, sind von...