Fahrzeughandel
Einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit bildet die Vertretung und Beratung von Fahrzeughändlern und Gebrauchtwagenhändlern. Wir sehen uns als Partner unseres Mandanten und bieten laufende Beratung bereits bei der ersten Anspruchsstellung durch seine Kunden und decken ungerechtfertigte Forderungen auf. Bei möglicherweise berechtigten Forderungen arbeiten wir mit unserem Mandanten Lösungen aus und unternehmen auch Vergleichsversuche.
Wir begleiten und vertreten unsere Mandanten im allfälligen Prozess, sowie verfassen allfällige Rechtsmittel und betreiben ihre Forderungen auch auf dem Exekutionswege.
Wir vertreten Fahrzeughändler auch im Zusammenhang mit Händlerregressen, dies oft in ihrer Funktion als Nebenintervenienten nach einer allfälligen Streitverkündung durch einen Partner.
Gewährleistung
Der Vorteil der Gewährleistung (umgangssprachlich nicht ganz korrekt oft als Garantie bezeichnet) ist, dass es nicht darauf ankommt, ob Ihr Vertragspartner […]
Erstgespräch
Im Rahmen des Erstgesprächs besprechen wir, ob ein rechtliches Vorgehen möglich und sinnvoll ist, samt Chancen und Risiken. Wir klären etwaige […]
Rechtsschutzversicherung
Auf Wunsch rechnen wir mit allen gängigen Rechtsschutzversicherungen ab. Dabei übernehmen wir auch gerne die Deckungsanfrage an die Rechtsschutzversicherung und […]