Google ist weiterhin eine der meistgenutzten Suchmaschinen weltweit und stellt sich bei vielen Unternehmen daher die Frage, wie sie die Löschung von falschen Bewertungen bewerkstelligen können. Besonders bei der Auswahl von Dienstleistern, wie Ärzten, Hotels oder Handwerksbetrieben, verlassen sich viele Konsumenten auf die Bewertungen und Erfahrungsberichte, die auf dieser Plattform hinterlassen werden. Diese Bewertungen können einen erheblichen Einfluss auf den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens haben, da sie potenziellen Kunden als wichtige Entscheidungsgrundlage dienen.
Zulässigkeit von Bewertungen
Grundsätzlich sind sowohl positive als auch negative Bewertungen auf Google erlaubt. Jeder Google-Kontoinhaber kann eine Bewertung für ein beliebiges Unternehmen abgeben, und Google überprüft im Vorfeld nicht die Identität der Nutzer. Dies eröffnet jedoch auch die Möglichkeit, dass Bewertungen anonym und unter falschem Namen abgegeben werden, was gezielt dazu verwendet werden kann, einem Unternehmen zu schaden.
Unzulässige Bewertungen
Unter bestimmten Umständen können Google-Bewertungen jedoch unzulässig sein. Dies ist dann der Fall, wenn sie entweder gegen die internen Richtlinien von Google verstoßen oder gegen innerstaatliche Gesetze.
Verstoß gegen Google-Richtlinien
Google hat klare Richtlinien, welche Inhalte auf Google und Google Maps veröffentlicht werden dürfen. Verboten sind unter anderem:
- Spam und gefälschte Inhalte
- Nicht themenbezogene Inhalte
- Illegale Inhalte
- Terroristische Inhalte
- Sexuell explizite Inhalte
- Anstößige Inhalte
- Gefährliche oder abwertende Inhalte
- Identitätsdiebstahl
- Interessenkonflikte
Eine Bewertung, die gegen diese Richtlinien verstößt, kann von Google gelöscht werden. Nutzer haben die Möglichkeit, solche Bewertungen zu melden, sodass Google eine Überprüfung einleitet.
Verstoß gegen gesetzliche Regelungen
Neben den Google-Richtlinien gibt es auch gesetzliche Regelungen, die eine Löschung von Bewertungen rechtfertigen können. Bewertungen fallen grundsätzlich unter die freie Meinungsäußerung gemäß Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Dabei ist jedoch zwischen Tatsachenbehauptungen und Werturteilen zu unterscheiden.
- Tatsachenbehauptungen: Diese sind objektiv überprüfbar. Unwahre Tatsachenbehauptungen sind nicht durch das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt und können daher gelöscht werden.
- Werturteile: Diese sind subjektive Aussagen, die nicht objektiv überprüfbar sind. Allerdings sind auch Werturteile, die auf unwahren Tatsachenbehauptungen basieren, nicht zulässig und können entfernt werden.
Vorgehen zur Löschung einer Bewertung
Es gibt verschiedene Wege, wie ein Unternehmen gegen eine unzulässige Bewertung vorgehen kann.
Eigenständige Meldung
Zunächst kann die negative Bewertung über den Menüpunkt „Rezensionen“ auf der Google-Plattform selbst gemeldet werden. Hierzu stellt Google ein Formular zur Verfügung, über welches die Löschung beantragt werden kann. Anschließend überprüft Google die Bewertung und entfernt diese, sofern sie gegen die Richtlinien verstößt. Allerdings ist dieser Prozess oft langwierig und führt nicht immer zur gewünschten Löschung.
Anwaltliche Unterstützung
Effizienter ist es häufig, sich direkt mit der Rechtsabteilung von Google in Verbindung zu setzen und die rechtlichen Gründe für die Unzulässigkeit der Bewertung darzulegen. In vielen Fällen ist es ratsam, von Anfang an einen spezialisierten Anwalt hinzuzuziehen. Ein Anwalt kann die Sachlage juristisch prüfen und gegebenenfalls ein Aufforderungsschreiben an Google sowie an den Verfasser der Bewertung richten.
Besonders problematisch ist es, wenn die Bewertung unter einem Pseudonym abgegeben wurde, was eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Rezensenten erschwert. In solchen Fällen ist es umso wichtiger, dass Google als Host-Provider tätig wird, sobald die Rechtsverletzung ausreichend fundiert dargelegt wurde.
Gerichtliche Schritte
Sollte Google trotz Aufforderung nicht reagieren, besteht die Möglichkeit, gerichtliche Schritte einzuleiten. Dies kann die Unterlassung der konkreten negativen Bewertung sowie Schadenersatzansprüche umfassen. Insbesondere bei ehrenrührigen oder rufschädigenden Äußerungen kann dies ein sinnvoller Weg sein. Ein Beispiel für eine solche unzulässige Bewertung wäre etwa die unbegründete Behauptung, ein Gastronom sei „der schlechteste Wirt“, den man kenne, ohne dass eine tatsächliche Geschäftsbeziehung zwischen dem Rezensenten und dem Bewerteten nachgewiesen werden kann.
Dokumentation und Nachverfolgung
Für den Erfolg solcher Maßnahmen ist es entscheidend, die behaupteten Rechtsverletzungen sorgfältig zu dokumentieren. Dies umfasst das Speichern von Screenshots und E-Mail-Verkehr, um den Prozess der Rechtsverfolgung nachvollziehbar zu gestalten.
Fazit
Die schnelle Reaktion auf eine negative Bewertung ist entscheidend, um den potenziellen Schaden für das Unternehmen so gering wie möglich zu halten. Während die eigenständige Meldung einer Bewertung an Google oft nicht die gewünschte Wirkung zeigt, bietet die anwaltliche Unterstützung eine effizientere und rechtssichere Möglichkeit, unzulässige Bewertungen zu entfernen und weiteren Schaden abzuwenden. In besonders schweren Fällen kann auch der Gang vor Gericht notwendig werden, um das Unternehmen vor ungerechtfertigten Angriffen zu schützen.