Rechtsberatung bei Gewährleistung und Garantie
Was bedeutet Gewährleistung?
Gewährleistung ist ein zentraler Bestandteil des österreichischen Zivilrechts und regelt die Rechte von Käufern und Verkäufern bei Mängeln einer gekauften Sache. Wenn ein Produkt oder eine Dienstleistung nicht die vereinbarte oder gewöhnlich vorausgesetzte Beschaffenheit aufweist, spricht man von einem Mangel. In solchen Fällen haben Käufer Anspruch auf Gewährleistung.
Ihre Rechte als Käufer
Im Rahmen der Gewährleistung haben Käufer verschiedene Rechte, um sich gegen mangelhafte Ware oder Dienstleistungen zu schützen. Zu den wichtigsten Rechten gehören:
1. Verbesserung (Nachbesserung oder Nachtrag des Fehlenden):
Der Käufer kann vom Verkäufer verlangen, dass der Mangel behoben wird.
2. Austausch (Ersatzlieferung):
Der Käufer kann eine mangelfreie Sache als Ersatz verlangen.
3. Preisminderung:
Wenn weder Verbesserung noch Austausch möglich sind, hat der Käufer Anspruch auf eine angemessene Herabsetzung des Kaufpreises.
4. Wandlung (Rücktritt vom Vertrag):
In vielen Fällen kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten und den Kaufpreis zurückfordern.
Pflichten und Rechte des Verkäufers
Auch Verkäufer haben im Rahmen der Gewährleistung Rechte und Pflichten. Sie sind verpflichtet, für Mängel, die zum Zeitpunkt der Übergabe bestehen, einzustehen. Diese Gewährleistungspflicht besteht grundsätzlich für zwei Jahre (bzw. drei Jahre bei unbeweglichen Gütern) ab Übergabe. Unter bestimmten Umständen kann die Gewährleistungsfrist jedoch auch verlängert oder verkürzt werden.
Unsere Leistungen für Sie
Unsere Kanzlei bietet Ihnen umfassende Unterstützung und Beratung in allen Fragen der Gewährleistung. Wir vertreten sowohl Käufer als auch Verkäufer und stellen sicher, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben. Unsere Dienstleistungen umfassen:
1. Rechtsberatung:
Wir klären Sie über Ihre Rechte und Pflichten im Rahmen der Gewährleistung auf und zeigen Ihnen mögliche Handlungsoptionen auf.
2. Vertragsprüfung:
Wir prüfen Ihre Kauf- oder Dienstleistungsverträge und stellen sicher, dass alle relevanten Gewährleistungsansprüche abgedeckt sind.
3. Mängelrüge:
Wir unterstützen Sie bei der form- und fristgerechten Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen.
4. Streitbeilegung:
Wir vertreten Sie in Verhandlungen und Gerichtsverfahren, um Ihre Ansprüche durchzusetzen oder unberechtigte Forderungen abzuwehren.
Warum Rechtsanwaltskanzlei Mag. Filip Frank?
Neben jahrelanger Erfahrung im Bereich des Gewährleistungsrechts bieten wir Ihnen nicht nur fundierte rechtliche Expertise, sondern auch eine individuelle und persönliche Betreuung. Wir wissen, dass jeder Fall einzigartig ist, und setzen uns mit vollem Engagement für Ihre Interessen ein.
Fazit
Die Gewährleistung ist ein wichtiger Schutzmechanismus für Käufer und Verkäufer im österreichischen Recht. Mit der Unterstützung der Rechtsanwaltskanzlei Mag. Filip Frank sind Sie auf der sicheren Seite. Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen und sorgen dafür, dass Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können.
Kontaktieren Sie uns
Zögern Sie nicht, uns bei Fragen oder Problemen im Zusammenhang mit Gewährleistung zu kontaktieren. Wir stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung und bieten Ihnen eine erste unverbindliche Beratung an.
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