Abrechnung mit allen Rechtsschutzversicherungen
Hier erfahren Sie alles Wichtige über die Abrechnung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung. Auf Wunsch übernehme nicht nur die Abrechnung mit Ihrer Rechtschutzversicherung, sondern auch die Deckungsanfrage.
Ihre Vorteile
1. Abrechnung mit allen gängigen Rechtsschutzversicherungen:
Ich arbeite eng mit allen großen Rechtsschutzversicherern zusammen. Egal, bei welcher Gesellschaft Sie versichert sind, ich übernehme die komplette Abrechnung für Sie. Dadurch sparen Sie nicht nur Zeit, sondern auch Nerven.
2. Deckungsanfrage – Ich übernehme das für Sie:
Eine der größten Hürden bei der Nutzung einer Rechtsschutzversicherung ist oft die richtige Formulierung der Deckungsanfrage. Ich nehme Ihnen diese Aufgabe ab und kläre alle relevanten Punkte direkt mit Ihrer Versicherung. Sollte es Unklarheiten oder Rückfragen geben, setze ich mich dafür ein, dass alles zu Ihrer Zufriedenheit geklärt wird.
3. Transparente Kommunikation:
Sobald Ihre Rechtsschutzversicherung die Kostenübernahme bestätigt hat, informiere ich Sie umgehend. Sollte es zu einer Ablehnung kommen, bespreche ich mit Ihnen die weiteren Schritte und Möglichkeiten. So sind Sie stets auf dem Laufenden und können fundierte Entscheidungen treffen.
4. Erstgespräch über Ihre Rechtsschutzversicherung abrechnen:
Auch das Erstgespräch mit mir kann über Ihre Rechtsschutzversicherung abgerechnet werden. So können Sie sich zunächst unverbindlich über Ihre rechtlichen Möglichkeiten informieren, ohne dass sofort Kosten auf Sie zukommen.
Wie funktioniert die Abrechnung mit der Rechtsschutzversicherung?
Der Ablauf ist einfach und transparent gestaltet, um Ihnen möglichst wenig Aufwand zu bereiten:
1. Erstkontakt und Beratung:
Sie nehmen Kontakt zu mir auf und wir führen ein erstes Beratungsgespräch. Hierbei prüfe ich, ob Ihr Anliegen von Ihrer Rechtsschutzversicherung abgedeckt ist und welche weiteren Schritte notwendig sind.
2. Deckungsanfrage:
Sobald wir gemeinsam entschieden haben, dass Ihr Fall weiterverfolgt werden soll, stelle ich die Deckungsanfrage an Ihre Rechtsschutzversicherung. Dabei übermittele ich alle notwendigen Unterlagen und Informationen, um eine zügige Bearbeitung zu gewährleisten.
3. Kostenübernahme oder Ablehnung:
Ich informiere Sie umgehend, sobald eine Rückmeldung von Ihrer Versicherung vorliegt. Bei einer Kostenübernahme kann ich direkt mit der Bearbeitung Ihres Falls beginnen. Sollte die Versicherung die Übernahme ablehnen, besprechen wir gemeinsam die nächsten Schritte und prüfen alternative Vorgehensweisen.
4. Rechtliche Vertretung:
Im Falle einer Kostenübernahme durch die Versicherung starte ich sofort mit der rechtlichen Vertretung. Dabei halte ich Sie regelmäßig über den Stand der Dinge auf dem Laufenden und bin jederzeit für Ihre Fragen und Anliegen da.
Warum ich?
Ich lege großen Wert auf eine individuelle und persönliche Betreuung. Ich verstehe, dass rechtliche Angelegenheiten oft mit Unsicherheit und Stress verbunden sind. Deshalb setze ich alles daran, Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten und Sie in jeder Phase des Prozesses zu unterstützen.
Kontaktieren Sie mich
Zögern Sie nicht, mich bei Fragen oder zur Vereinbarung eines ersten Beratungsgesprächs zu kontaktieren. Ich bin für Sie da und freue mich darauf, Ihnen weiterzuhelfen.
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